Die Erschaffung eines Grabesritters

„Grabesritter“ ist eine erworbene Schablone, die jeder lebenden Kreatur mit 5 oder mehr Trefferwürfeln hinzugefügt werden kann (diese wird fortan als die Basiskreatur bezeichnet). Die meisten Grabesritter waren zu Lebzeiten Humanoide. Ein Grabesritter nutzt die Spielwerte und Fähigkeiten der Basiskreatur, soweit hier nicht anders angegeben ist.



HG: Basiskreatur +2.

Gesinnung: Jede böse.

Kategorie: Die Kategorie des Grabesritters verändert sich zu Untoter (Verbessert). Berechne die Klassen-Trefferwürfel, den GAB oder die Rettungswürfe nicht neu.

Sinne: Ein Grabesritter erhält Dunkelsicht 18 m.

Aura: Ein Grabesritter strahlt die folgende Aura aus:


Ketzerische Aura (ÜF): Ein Grabesritter strahlt beständig eine Aura von starkem Bösen und negativer Energie in einem 9 m-Radius aus. Diese Aura funktioniert wie der Zauber Ort entweihen und bedient sich der Rüstung des Grabesritters als eine Art Altar, um die verliehenen Effekte zu verdoppeln. Der Grabesritter steht dauerhaft unter den Vorteilen dieses Effektes (darunter die Bonustrefferpunkte, da diese Aura Teil seiner Erschaffung ist). Ferner behindert dieses Miasma finsterer Energien das Fokussieren positiver Energie. Jede Kreatur, die versucht, positive Energie in diesem Bereich zu fokussieren – egal ob es sich um die Klerikerfähigkeit Energie fokussieren, das Handauflegen eines Paladins oder einen Zauber der Kategorie Heilung handelt -, muss einen Konzentrationswurf schaffen, dessen SG 10 + ½ TW des Grabesritters + CH-Modifikator des Grabesritters ist. Sollte der Charakter scheitern, wird der Effekt aufgewandt, funktioniert aber nicht.


Rüstungsklasse: Die natürliche Rüstung wird um +4 verbessert.

Trefferwürfel: Alle Volkstrefferwürfel werden zu W8, Klassentrefferwürfel sind davon nicht betroffen. Als Untoter nutzt ein Grabesritter seinen Charismamodifikator, um seine Bonustrefferpunkte zu bestimmen.

Verteidigungsfähigkeiten: Ein Grabesritter erhält Resistenz gegen Energie fokussieren +4; Immunität gegen Elektrizität, Kälte und die Energieart, die bei seiner besonderen Fähigkeit Verderbliche Wiederbelebung festgelegt wurde, sowie SR 10/Magie. Er erhält zudem Zauberresistenz gleich seinem verbesserten HG +11.


Der Grabesritter erhält ferner die folgende Fähigkeit:


Wiederkehr (ÜF): Einen Tag nach der Zerstörung eines Grabesritters beginnt seine Rüstung damit, den Körper des untoten Schreckens neu zu erschaffen. Dieser Vorgang dauert 1W10 Tage – sollte der Körper vor Ablauf dieser Zeit zerstört werden, beginnt die Rüstung wieder von vorn. Wenn diese Zeit verstrichen ist, erwacht der Grabesritter vollständig geheilt.


Angriffe: Ein Grabesritter erhält einen Hiebangriff, falls die Basiskreatur keinen besaß. Der Schaden dieses Hiebangriffes ist von der Größenkategorie des Grabritters abhängig (siehe Natürliche Angriffe nach Grössenkategorie).

Besondere Angriffe: Ein Grabesritter erhält die folgenden besonderen Angriffe; die SG der Rettungswürfe sind 10 + ½ TW des Grabesritters + Charismamodifikator des Grabesritters, sofern nicht anders vermerkt:


Zerstörung fokussieren (ÜF): Jede Waffe, die ein Grabesritter führt, glüht vor Energie und verursacht zusätzliche 1W6 Schadenspunkte für jeweils 4 Trefferwürfel des Grabesritters von der Energieart, die bei seiner besonderen Eigenschaft Verderbliche Wiederbelebung festgelegt wurde.

Verheerende Explosion (ÜF):// Drei Mal am Tag kann der Grabesritter einen 9 m-Kegel aus Energie als Standard-Aktion entfesseln. Diese Explosion verursacht 2W6 Schadenspunkte für jeweils 3 Trefferwürfel des Grabesritters von der Energieart, die bei seiner besonderen Eigenschaft Verderbliche Wiederbelebung festgelegt wurde (Reflex halbiert).

Untotenmeisterschaft (ÜF): Ein Grabesritter kann mit einer Standard-Aktion versuchen, eine untote Kreatur innerhalb von 15 m seinem Willen zu unterwerfen. Diesem Untoten muss ein Willenswurf gelingen, um nicht der Kontrolle des Grabesritters zu unterfallen. Diese Kontrolle ist bei intelligenzlosen Untoten dauerhaft, während einem Untoten mit einem Intelligenzwert jeden Tag ein zusätzlicher Rettungswurf zusteht, um aus der Kontrolle des Grabesritters auszubrechen. Eine Kreatur, deren Rettungswurf gelingt, ist für 24 Stunden gegen die Fähigkeit Untotenmeisterschaft dieses Grabritters immun. Ein Grabritter kann pro eigenem Trefferwürfel 5 Trefferwürfel an untoten Kreaturen kontrollieren. Sollte er sein Limit überschreiten, erlangen die Untoten, die am längsten seiner Kontrolle unterstehen, die Freiheit wie bei Tote beleben.


Besondere Eigenschaften: Ein Grabesritter erhält die folgenden Eigenschaften:


Geisterreittier (ÜF): Einmal pro Stunde kann ein Grabesritter ein Skelettpferd ähnlich einem Geisterross herbeizaubern. Dieses Reittier ist körperlicher als ein gewöhnliches Geisterross und kann einen zusätzlichen Reiter tragen. Die Kräfte des Reittiers richten sich nach dem Gesamt-TW des Grabesritters statt seiner Zauberstufe. Das Reittier eines Grabesritters sieht immer gleich aus, wenn es herbeigezaubert wird, und sticht hervor. Sollte das Reittier zerstört werden, kann es eine Stunde später mit vollen Trefferpunkten wieder herbeigezaubert werden.

Verderbliche Wiederbelebung (ÜF): Zum Zeitpunkt seiner Erschaffung wählt der Grabesritter eine der folgenden Energiearten aus: Elektrizität, Feuer, Kälte oder Säure. Diese Energieart sollte einen Bezug zum Leben oder Tod des Grabesritters besitzen. Sollte keine andere Energieart passen, muss der Grabesritter Feuer wählen. Diese Energieart wirkt sich auf die Effekte verschiedener seiner besonderen Fähigkeiten aus.


Attributswerte: ST +6, IN +2, WE +4, CH +4. Als untote Kreatur besitzt ein Grabesritter keinen Konstitutionswert.

Fertigkeiten: Grabesritter erhalten einen Volksbonus von +8 bei Würfen auf Einschüchtern, Reiten und Wahrnehmung.

Talente: Grabesritter erhalten die Bonustalente Abhärtung, Angriff im Vorbeireiten, Berittener Kampf und Verbesserte Initiative.