Grabwächter


Ledrige Fleischfetzen hängen vom Skelett dieses Wesens herab, in denTiefen seiner Augenhöhlen glühen zwei feurige Lichter.


Grabwächter HG 5

EP 1.600
NB Mittelgroßer Untoter
INI +6; Sinne Dämmersicht, Dunkelsicht 18 m; Wahrnehmung +15
Aura Furcht (3 m, verängstigt für 1W4 Runden, Willen SG 16, keine Wirkung)


VERTEIDIGUNG


RK 19, Berührung 13, auf dem falschen Fuß 16(+1 Ausweichen, +2 GE, +6 natürlich)
TP 52 (8W8+16)
REF +6, WIL +8, ZÄH +4
Immunitäten wie Untote; SR 10/Wucht oder Magie; Verteidigungsfähigkeiten Resistenz gegen Fokussieren +2


ANGRIFF


Bewegungsrate 9 m
Nahkampf 2 Klauen +10 (1W8+4)
Besondere Angriffe Flächenteleportation
Zauberähnliche Fähigkeiten (ZS 8; Konzentration +10)
3/Tag – Schnelle Dimensionstür


SPIELWERTE


ST 19, GE 14, KO -, IN 14, WE 14, CH 15,
GAB +6; KMB +10; KMV 23
Talente Ausweichen, Blitzschnelle Reflexe, Verbesserte Initiative, Wachsamkeit
Fertigkeiten Bluffen +6, Einschüchtern +13, Heimlichkeit +9, Motiv erkennen +15, Wahrnehmung +15, Wissen (Arkanes)+6, Wissen (Geschichte) +3, Wissen (Gewölbekunde) +5
Sprachen Gemeinsprache


LEBENSWEISE


Umgebung Beliebige unterirdische
Organisation Einzelgänger
Schätze Standard


BESONDERE FÄHIGKEITEN



Flächenteleportation (ÜF) Einmal am Tag kann ein Grabwächter alle Wesen innerhalb von 15 m an zufällig zu bestimmende Plätze teleportieren. Der Grabwächter kann dies jedoch nur mit Wesen tun, von deren Gegenwart er weiß und zu denen er eine freie Sichtlinie hat. Ein erfolgreicher Willenswurf gegen SG 16 vereitelt den Effekt. Eine betroffene Kreatur wird dabei in eine beliebige Richtung (würfle 1W8, eine 1 wäre nach Norden, eine 2 nach Nordosten und dann entsprechend weiter im Uhrzeigersinn) und zufällig weit weg (1W10 x 30 m) teleportiert. Bestimme dies individuell für jedes betroffene Wesen. Ein teleportiertes Wesen erscheint so nahe am Ziel wie möglich. Der Zielort muss offen sein und er muss, falls es sich um einen instabilen Untergrund handelt, das Gewicht des Opfers tragen können. Sollte es in der ausgewürfelten Richtung keinen solchen Ort geben, wird das Wesen nicht teleportiert. Der SG des Rettungswurfes basiert auf Charisma.


Grabwächter sind untote Kreaturen, welche Gräber, Grüfte und Krypten bewachen, und von Nekromanten und anderen Zauberkundigen zu diesem Zweck erschaffen wurden. Ein Grabwächter verlässt niemals das Gebiet, welches er bewachen soll, auch nicht, um Gegner zu verfolgen. Dabei kann es sich um einen einzelnen Raum, einen Gang, einen Gruftkomplex oder sogar eine stadtgroße Nekropole handeln. Obwohl sie naturgemäß Einzelgänger sind, können auch mehrere Grabwächter dasselbe Gebiet bewachen, wobei sie oft Unterstützung von Konstrukten und anderen Untoten haben.


Ein Grabwächter beginnt einen Kampf nur dann, wenn er angegriffen oder der Gegenstand bzw. das Gebiet, das er beschützen soll, berührt oder betreten wird. Solange diese Bedingung nicht erfüllt wird, verbleibt ein Grabwächter regungslos und könnte sogar Fragen beantworten oder in anderer Weise mit Besuchern interagieren, sofern sein Meister ihm dazu Anweisungen erteilt hat. Laut verschiedenen Gerüchten gibt es noch eine andere weitere Art von Grabwächtern, welche ihre Gegner nicht weg teleportieren, sondern stattdessen ihre Gegner lähmen und sich selbst unsichtbar machen, sodass ihre Opfer hilflos mit ansehen müssen, wie ihre Verbündeten von dem zornigen Wächter zerfetzt werden.


Erschaffung

Ein Zauberkundiger der 15. Stufe kann mit Untote erschaffen einen Grabwächter ins untote Leben rufen. Der Erschaffer oder ein Assistent muss ferner entweder imstande sein Teleportieren, Mächtiges Teleportieren oder Rückruf zu wirken, oder diese Zauber von einer Schriftrolle oder durch eine andere Quelle wirken können.


Referenz: MHB II - Seite 122