Destrachan


Diese gebeugt gehende, reptilienartige Bestie wippt auf zwei mit Krallen versehenen Beinen. Ihr augenloser Kopf wird von einem großen, runden Maul voller scharfkantiger Zähne beherrscht.


Destrachan HG 8

EP 4.800
NB Große Aberration
INI +5; Sinne Blindsicht 30 m; Wahrnehmung +27


VERTEIDIGUNG


RK 19, Berührung 11, auf dem falschen Fuß 17 (+1 Ausweichen, +1 GE, -1 Größe, +8 natürlich)
TP 90 (12W8+36)
REF +7, WIL +12, ZÄH +9
Immunitäten Blickangriffe, Illusionen, visuelle Effekte und Angriffe, die auf Sicht basieren; Resistenzen Schall 30; Verteidigungsfähigkeiten Schutz vor Schall


ANGRIFF


Bewegungsrate 9 m
Nahkampf Biss +12 (2W6+4), 2 Klauen +12 (1W8+4)
Angriffsfläche 3 m; Reichweite 1,50 m
Besondere Angriffe Zerstörerische Harmonien


SPIELWERTE


ST 18, GE 13, KO 16, IN 13, WE 18, CH 13,
GAB +9; KMB +14; KMV 26
Talente Ausweichen, Beweglichkeit, Blitzschnelle Reflexe, Große Zähigkeit, Konzentrierter Schlag, Verbesserte Initiative
Fertigkeiten Heimlichkeit +12, Klettern +19, Motiv erkennen +16, Überlebenskunst +19, Wahrnehmung +27, Volksmodifikatoren Wahrnehmung +8 (nur Gehör)
Sprachen Gemeinsprache (kann nicht sprechen)


LEBENSWEISE


Umgebung Unterirdisch
Organisation Einzelgänger, Paar oder Rudel (3-5)
Schätze Gelegentlich


BESONDERE FÄHIGKEITEN



Schutz vor Schall (AF) Ein Destrachan erhält einen Volksbonus von +4 auf alle Rettungswürfe gegen Schallangriffe. Er ist immun gegen die Effekte seiner eigenen Zerstörerischen Harmonien. Ein Destrachan, dessen Gehör eingeschränkt wird, gilt als blind und behandelt alle Ziele, als besäßen sie Vollständige Tarnung

Zerstörerische Harmonien (ÜF) Ein Destrachan kann mit einer Standard-Aktion einen Stoß aus Schallenergie in Form eines 24 m-Kegels oder einer Explosion mit einem Radius von 9 m um sich herum erzeugen. Er kann seinen Schrei so anpassen, dass er eine von zwei Wirkungen besitzt – pro Anwendung aber jeweils nur eine der unten genannten. Der SG des Rettungswurfs basiert auf Konstitution.

Schmerz: Statt Schaden kann der Destrachan intensive Schmerzen verursachen und auf alle Wesen im Zielgebiet mit einem überwältigenden Geräusch einwirken. Die Ziele in diesem Bereich müssen einen Zähigkeitswurf gegen SG 19 bestehen oder sind für 1 Runde Betäubt und für 1W6 Runden Taub.

Zerstörung: Alle Wesen im Wirkungsbereich der Zerstörerischen Harmonien nehmen 8W6 Punkte Schallschaden – ein Reflexwurf gegen SG 19 halbiert den Schaden. Falls es der Destrachan wünscht, kann es sich statt um Schallschaden um nicht-tödlichen Schaden handeln. Alternativ kann er sich auch auf einen einzelnen Gegenstand aus Holz, Kristall, Metall oder Stein innerhalb von 24 m konzentrieren, wodurch dieser Gegenstand dann die 8W6 Schadenspunkte erleidet. Dieser wird nicht halbiert, wenn er auf die Trefferpunkte des Gegenstandes angerechnet wird (allerdings wird er um die Härte des Gegenstandes verringert). Einem magischen Gegenstand oder einem Gegenstand am Körper oder in Händen eines anderen Wesens steht ein Reflexwurf gegen SG 19 zu, um den Schaden zu halbieren.


Trotz seiner bestienhaften Erscheinung ist ein Destrachan in Wirklichkeit ein listenreiches Wesen mit grausamen Intellekt, dem es Vergnügen bereitet, Schmerz zuzufügen und grausam mit seiner Beute zu spielen. Ein Destrachan besitzt keine Augen und ist vollständig blind, verfügt allerdings über ein paar komplexe, dreigeteilte Ohren, die er auf unterschiedliche Klangempfindlichkeit ausrichten kann. Dies ermöglicht es ihm, in völliger Dunkelheit so zu jagen, als wäre er imstande zu sehen. Destrachane sind Fleischfresser und ziehen es vor, lebendige Beute zu jagen und zu töten. Sie können sich aber auch von Aas ernähren. Diese Angewohnheit kommt ihnen oft zugute, da sie meist mehr töten, als sie sofort verspeisen können. Sie jagen häufig in Rudeln und bedienen sich zur Kommunikation komplexer Klick-, Kreisch- und Pfeifgeräusche. Obwohl Destrachane nicht sprechen können, sind sie dennoch fähig, gesprochene Sprachen wie die Gemeinsprache zu verstehen und erfreuen sich häufig an den Schreien ihrer Opfer und dem Flehen um Gnade.


Referenz: MHB II - Seite 69