Fluch (ÜF): Kreaturen mit dieser Fähigkeit belegen ihre Feinde mit einem Fluch. Die Auswirkungen des Fluchs inklusive Rettungswurf, Frequenz und Heilung sind in der Kreaturenbeschreibung enthalten. Wenn der Fluch einen Rettungswurf zulässt, handelt es sich dabei meistens um einen Willenswurf. Der SG beträgt 10 + 1/2 der Volkstrefferwürfel der verfluchenden Kreatur + dem Charismamodifikator der Kreatur. Der genaue Wert ist in der Kreaturenbeschreibung angegeben. Flüche können mit Fluch brechen oder ähnlichen Effekten aufgehoben werden.


Format: Name des Fluchs (ÜF) Hieb – Kontakt; Rettungswurf Willen, SG 14; Frequenz1 Tag; Effekt 1W4 Stärkeentzug; Platzierung unter: Besondere Angriffe und individuelle Angriffe.