Unheilige Plage


Schule: Hervorrufung [Böses]; Grad: KLE 4
Zeitaufwand: 1 Standard-Aktion
Komponenten: V, G
Reichweite: Mittel (30 m + 3 m/Stufe)
Wirkungsbereich: Ausbreitung mit einem Radius von 6 m
Wirkungsdauer: Augenblicklich (1W4 Runden) (siehe Text)
Rettungswurf: Willen, teilweise; Zauberresistenz: Ja


Du rufst unheilige Kräfte herab, um deine Feinde zu zerschmettern. Diese Kräfte erscheinen in Form einer kalten, widerlichen Wolke schmieriger Dunkelheit, die voller Krankheit serreger steckt.


Nur gute und neutrale (nicht böse) Kreaturen werden von dem Zauber betroffen.


Der Zauber verursacht bei einer guten Kreatur 1W8 Schadenspunkte pro zwei Zauberstufen (maximal 5W8) (oder 1W6 pro Zauberstufe, falls es sich um einen guten Externar handelt, maximal 10W6) und macht sie 1W4 Runden lang kränkelnd. Ein erfolgreicher Willenswurf reduziert den Schaden um die Hälfte und hebt die Krankheit auf. Der Effekt kann nicht von Krankheit kurieren oder Heilung aufgehoben werden, Fluch brechen wirkt jedoch.


Kreaturen, die weder gut noch böse sind, erleiden nur den halben Schaden und werden nicht krank. Mit einem erfolgreichen Willenswurf kann eine solche Kreatur den Schaden noch einmal um die Hälfte reduzieren (also insgesamt auf ein Viertel des Schadens).


Legendäre Unheilige Plage


Der bei guten Externaren verursachte Schaden steigt auf 1W10 Schadenspunkte pro Zauberstufe (maximal 10W10) und der anderen guten Kreaturen zugefügte Schaden steigt auf 1W12 Schadenspunkte pro 2 Zauberstufen (maximal 5W12). Die Dauer, welche Kreaturen innerhalb des Wirkungsbereichs kränkeln, steigt auf 2W4 Runden. Bei einem gelungenen Rettungswurf ist eine Kreatur guter Gesinnung für 1 Runde verlangsamt.


Referenz: GRW - Seite 348