Mal der Gerechtigkeit


Schule: Nekromantie; Grad: KLE 5, PAL 4
Zeitaufwand: 10 Minuten
Komponenten: V, G, GF
Reichweite: Berührung
Ziel: Berührte Kreatur
Wirkungsdauer: Permanent (siehe Text)
Rettungswurf: Nein; Zauberresistenz: Ja


Du zeichnest ein unauslöschliches Mal auf das Ziel und legst ein gewisses Verhalten fest, welches das Mal aktiviert. Wird es aktiviert, verflucht das Mal den Betroffenen. Normalerweise legst du irgendeine Art von kriminellem Verhalten fest, welches das Mal aktiviert. An sich kannst du aber jede Art von Verhalten festlegen. Der Effekt des Mals ist identisch mit dem des Zaubers Fluch. Da es 10 Minuten dauert, den Zauber zu wirken, und du auch noch ein Zeichen auf dem Ziel anbringen musst, kannst du den Zauber nur auf eine bereitwillige oder eine gefesselte Kreatur wirken.


Mal der Gerechtigkeit kann wie ein Fluch nicht gebannt werden, sondern nur mit Hilfe von Verzauberung brechen,einem Begrenzten Wunsch,einem Wunder, Fluch brechen oder einem Wunsch entfernt werden. Fluch brechen wirkt jedoch nur, wenn die Zauberstufe des Anwenders so hoch oder höher als diejenige dessen ist, der das Mal gewirkt hat. Diese Einschränkungen gelten, egal ob das Mal aktiviert wurde oder nicht.


Referenz: GRW - Seite 304