Des Magiers Schwert


Schule: Hervorrufung [Energie]; Grad: HXM/MAG 7
Zeitaufwand: 1 Standard-Aktion
Komponenten: V, G, F (ein Platinschwert im Miniaturformat im Wert von 250 GM)
Reichweite: Nah (7,50 m + 1,50 m/2 Stufen)
Effekt: Ein Schwert
Wirkungsdauer: 1 Runde/Stufe (A)
Rettungswurf: Nein; Zauberresistenz: Ja


Dieser Zauber erschafft ein schimmerndes, schwertähnliches Energiegebilde. Das Schwert attackiert jeden Gegner innerhalb seiner Reichweite, so wie du es wünschst. Es beginnt damit in der Runde, in der du den Zauber wirkst. Das Schwert greift sein Ziel jede Runde in deinem Zug an. Sein Angriffsbonus entspricht deiner Zauberstufe + deinem Intelligenzbonus (Charismabonus bei Hexenmeistern) + einem Verbesserungsbonus von +3. Da es ein Energieeffekt ist, kann es ätherische und körperlose Kreaturen angreifen. Es verursacht 4W6+3 Punkte Energieschaden und erzielt eine Bedrohung bei einer 19-20. Es hat einen kritischen Multiplikator von x2.


Das Schwert schlägt stets aus deiner Richtung zu. Es erhält keinen Bonus fürs in die Zange nehmen oder kann einem anderen Kämpfer einen solchen Bonus verschaffen. Wenn das Schwert sich außerhalb der Reichweite des Zaubers bewegt, aus deiner Sichtreichweite verschwindet oder du es nicht lenkst, kehrt es zu dir zurück und schwebt auf der Stelle.


Du kannst jede Runde nach der ersten eine Standard-Aktion aufwenden, um das Schwert auf ein neues Ziel zu lenken. Tust du das nicht, greift das Schwert sein bisheriges Ziel an.


Das Schwert kann nicht mit physischen Angriffen verletzt oder getroffen werden. Magie bannen, Auflösung, eine Sphäre des Nichts oder ein Aufhebungszepter betreffen es jedoch. Die RK des Schwerts beträgt 13 (10, +0 Größenbonus (als mittelgroßer Gegenstand) +3 Ablenkungsbonus).


Verfügt eine angegriffene Kreatur über eine Zauberresistenz, kommt diese zum Tragen, wenn das Schwert das erste Mal trifft. Widersteht die Kreatur dem Schwert erfolgreich, wird dies gebannt. Gelingt es der Kreatur nicht, hat das Schwert seinen normalen Effekt, solange der Zauber wirkt.


Referenz: GRW - Seite 258