Buße


Schule: Bannzauber; Grad: KLE 5, DRU 5
Zeitaufwand: 1 Stunde
Komponenten: V, G, M (brennender Weihrauch), F (Gebetsperlen oder eine andere Gebetshilfe im Wert von mindestens 500 GM), GF
Reichweite: Berührung
Ziel: Berührte lebende Kreatur
Wirkungsdauer: Augenblicklich
Rettungswurf: Nein; Zauberresistenz: Ja


Dieser Zauber befreit das Ziel von der Last seiner Fehler. Die Kreatur, die Buße tun will, muss wirklich reumütig sein und den Wunsch hegen, ihre Fehler wieder gut zu machen. Wenn der Büßer unwissentlich etwas Böses getan hat oder unter einem Zwang stand, funktioniert der Zauber ohne Kosten für dich. Hat der Büßer aber freiwillig Böses getan, musst du dich an deine Gottheit wenden (du musst seltenen Weihrauch und Opfergaben im Wert von 2.500 GM verwenden). Buße kann für unterschiedliche Zwecke gewirkt werden, je nach Version, für die du dich entscheidest.

Magischen Gesinnungswechsel rückgängig machen: Wenn die Gesinnung einer Kreatur auf magische Weise geändert wurde, kann der Zauber dies rückgängig machen, ohne dass zusätzliche Kosten anfallen.

Klasse wieder herstellen: Paladine oder Mitglieder anderer Klassen, die ihr Klassenmerkmal verloren haben, weil sie etwas Böses getan haben, können das Merkmal mit Hilfe dieses Zaubers wieder erlangen.

Die Kräfte eines Druiden oder Klerikers wieder herstellen: Ein Kleriker oder Druide, der keine Zauber mehr wirken kann, weil er den Zorn seiner Gottheit erregt hat, kann seine Fähigkeiten wieder erlangen, wenn ein anderer Druide oder Kleriker, welcher derselben Gottheit folgt, Buße auf ihn wirkt. Wenn es sich um eine bewusste Verletzung der göttlichen Gebote handelte, muss der Kleriker, der Buße wirkt, seltenen Weihrauch und Opfergaben im Wert von 2.500 GM aufwenden, um seine Gottheit zu besänftigen.

Erlösung oder Versuchung: Du kannst diesen Zauber auch auf eine Kreatur mit einer Gesinnung wirken, welche der deinen entgegen steht, und ihr so die Möglichkeit geben, ihre eigene Gesinnung an die deine anzupassen. Das Ziel muss während des gesamten Zauberprozesses anwesend sein. Wenn du den Zauber fertig gewirkt hast, kann das Ziel sich aussuchen, ob es seine ursprüngliche Gesinnung beibehält oder sich deiner Gesinnung anpasst. Kein Zwang und kein magischer Einfluss können es dazu bringen, seine Gesinnung zu ändern, wenn es seine alte Gesinnung nicht verändern möchte. Diese Version des Zaubers wirkt nicht bei Externaren oder Kreaturen, die nicht in der Lage sind, ihre Gesinnung auf natürlichem Wege zu ändern.


Die Beschreibung des Zaubers bezieht sich zwar auf böse Taten, grundsätzlich aber kann Buße auf jede Kreatur angewandt werden, die entgegen ihrer Gesinnung gehandelt hat.

Anmerkung: Normalerweise hängt es ganz vom Spieler ab, ob er die Gesinnung wechseln will oder nicht. Diese Version von Bußeeröffnet ihm jedoch die Chance, die Gesinnung seines Charakters auf drastische Weise sehr plötzlich und endgültig zu ändern.


Referenz: GRW - Seite 256