Ansteckung


Schule: Nekromantie [Böses]; Grad: KLE 3, DRU 3, HXM/MAG 4
Zeitaufwand: 1 Standard-Aktion
Komponenten: V, G
Reichweite: Berührung
Ziel: Berührte lebende Kreatur
Wirkungsdauer: Augenblicklich
Rettungswurf: Zähigkeit, keine Wirkung; Zauberresistenz: Ja 


Das Ziel steckt sich sofort mit einer der folgenden Krankheiten an: Beulenpest, Hirnbrand, Lepra, Rote Qual, Schleimiges Verderben, Schmutzfieber, Schüttelkrampf, Trübe Sieche und Fieberwahn. Krankheiten, die man sich auf diese Weise zugezogen hat, haben keine Inkubationszeit und brechen sofort aus. Bestimme den weiteren Verlauf der Krankheit über die in ihrer Beschreibung angegebenen Frequenz und ihren SG für den Rettungswurf. Weitere Informationen zu Krankheiten findest du im Anhang.


Mächtige Ansteckung


Schule: Nekromantie [Böses, Krankheit]; Grad: DRU 5, HEX 5, HXM/MAG 6, KLE 5
Zeitaufwand: 1 Standard-Aktion
Komponenten: V, G
Reichweite: Nah (7,50 m + 1,50 m/2 Stufen)
Ziel: 1 lebende Kreatur
Wirkungsdauer: Augenblicklich
Rettungswurf: Zähigkeit, keine Wirkung; Zauberresistenz: Ja


Dieser Zauber funktioniert wie Ansteckung, außer dass das Opfer ohne Zuhilfenahme von Magie nicht von der Krankheit geheilt werden kann. Wenn die erforderliche Zahl an Rettungswürfen geschafft wird, heilt dies die Krankheit also nicht. Der SG zum Entfernen der Krankheit mittels Magie ist der SG des jeweiligen Rettungswurfes +5.


Legendäre Ansteckung


Das betroffene Ziel ist hochansteckend. Jede Kreatur, die es berührt oder von der es mit natürlichen Waffen oder Waffenlosen Schlägen berührt wird, muss einen Rettungswurf bestehen oder es steckt sich mit der Krankheit an. Der SG des Rettungswurfes ist der SG des Zaubers -4. Das Ziel kann dich mit dieser Krankheitnicht anstecken.

Verbessert (7. Legendenstufe):
Wenn du fünf Anwendungen deiner Legendenkraft nutzt, wirkt dieser Zauber auf jede lebende Kreatur innerhalb von 1,5 km Radius. Du kannst eine Kreatur pro Zauberstufe innerhalb deiner Sichtlinie auswählen, welche von der Zauberwirkung ausgenommen ist.


Referenz: GRW - Seite 243