Belebung: Ein belebter Schild kann mit einer Bewegungsaktion losgelassen werden, um seinen Träger selbstständig zu schützen. In den darauf folgenden 4 Runden verleiht der Schild jenem seinen Bonus, der ihn freigelassen hat. Danach fällt er zu Boden. Solange der Schild belebt ist, verleiht er seinen Schildbonus und alle anderen Boni seiner weiteren besonderen Fähigkeiten. Der Schild kann jedoch nicht in dem Sinne eigenständige Aktionen ausführen, wie manche Schilde es mit Hilfe der Eigenschaften Blenden oder Schmettern können. Er kann aber besondere Fähigkeiten einsetzen, die funktionieren, ohne dass man dafür eine Aktion ausführen muss, wie etwa Geschosse abwehren oder Zauber zurückwerfen.


Solange der Schild belebt ist, nimmt er dasselbe Feld ein wie derjenige, der ihn aktiviert hat. Außerdem begleitet er den Charakter, der ihn aktiviert hat überall hin, selbst wenn dieser sich mit Hilfe von Magie bewegt. Ein Charakter, der einen Belebten Schild verwendet, erhält immer noch alle Mali, welche der Gebrauch eines Schildes mit sich bringt, wie etwa den Rüstungsmalus, die Chance für arkane Zauberpatzer und Mali für Ungeübtheit. Wenn derjenige, der den Schild losgelassen hat, eine Hand frei hat, kann er den Schild ergreifen und die Belebung mit einer freien Aktion beenden. Wurde ein Schild belebt, kann es danach mindestens 4 Runden lang nicht erneut belebt werden. Ein Turmschild kann diese Eigenschaft nicht besitzen.
Starke Verwandlung; ZS 12; Magische Waffen und Rüstungen herstellen, Gegenstände beleben; Marktpreis Bonus +2.


Referenz: GRW - Seite 462