Strafender Tritt (Kampf)


Deine Tritte sind so mächtig, dass du mit ihnen Gegner zurückstoßen kannst.


Voraussetzungen: KO 13, WE 13, Verbesserter waffenloser Schlag, Grund-Angriffsbonus +8.
Vorteil: Du musst den Einsatz dieses Talentes erklären, ehe du deinen Angriffswurf ausführst (ein misslungener Angriff würde daher den Versuch ins Leere laufen lassen). Bei einem erfolgreichen Angriff verursachst du normalen Schaden und kannst dein Ziel um 1,50 m zurückstoßen oder zu Boden werfen. Solltest du dich entscheiden, dein Ziel zu stoßen, wird es 1,50 m in direkter Linie von dir wegbewegt. Diese Bewegung provoziert keine Gelegenheitsangriffe und das Ziel muss seine Bewegung auf einem sicheren Feld beenden, in dem es stehen kann. Solltest du dich entscheiden, das Ziel zu Boden zu werfen, steht ihm ein Zähigkeitswurf gegen SG 10 + deine ½ Charakterstufe + dein WE-Modifikator zu, um dem zu entgehen. Du kannst dieses Talent einmal am Tag für jeweils vier Stufen anwenden (siehe Speziell), aber nur einmal in der Runde.
Speziell: Ein Mönch der Hungrigen Geister erhält Strafenden Tritt als Bonustalent auf der 1. Stufe. Ein Mönch kann dieses Talent täglich entsprechend seiner Stufe als Mönch plus einmal für jeweils vier weitere andere Klassenstufen einsetzen.


Referenz: EXP - Seite 168