Klebesiegel


Schule: Beschwörung (Erschaffung); Grad: BAR 1, HXM/MAG 1, KAM 1, PKM 1
Zeitaufwand: 1 Standard-Aktion
Komponenten: V, G
Reichweite: Nah (7,50 m + 1,50 m/2 Stufen)
Ziel: 1 Gegenstand oder 1 Feld von 1,50 m x 1,50 m
Wirkungsdauer: 1 Minute/Stufe (A)
Rettungswurf: siehe Text; Zauberresistenz: Nein


Du bedeckst eine feste Oberfläche mit einer Klebstoff schicht. Jede Kreatur im Wirkungsbereich muss bei Inkrafttreten des Zaubers einen Reflexwurf ablegen, um nicht den Zustand Verstrickt zu erhalten. Eine verstrickte Kreatur kann sich mit einer Standard-Aktion durch einen Kampfmanöverwurf oder einen Fertigkeitswurf für Entfesselungskunst gegen den SG des Rettungswurfs gegen diesen Zauber befreien. Der Wirkungsbereich gilt als Schwieriges Gelände. Eine Kreatur, welche den Wirkungsbereich durchquert, muss als Teil der Bewegungsaktion einen Kampfmanöverwurf oder Fertigkeitswurf für Entfesselungskunst gegen den SG des Rettungswurfs dieses Zaubers ablegen. Scheitert der Wurf, verliert die Kreatur ihre weitere Bewegungsrate und wird im ersten betretenen Feld verstrickt.


Der Zauber kann auch genutzt werden, um einen Gegenstand mit Klebstoff zu überziehen. Eine Kreatur, welche den Zielgegen stand hält, kann einen Reflexwurf gegen den SG des RW gegen diesen Zauber ablegen. Gelingt dieser Rettungswurf, bleibt der Gegenstand unbetroffen, andernfalls klebt er fest. Sollte ein betroffener Gegenstand mit einem anderen Gegenstand verbunden sein (z.B. ein Schwert in der Scheide oder der Korken einer Trankflasche), kann er nur mit einer Bewegungsaktion durch einen Kampfmanöver- oder Stärkewurf gegen den SG des RW gegen den Zauber davon getrennt werden. Eine Kreatur muss jedes Mal einen Rettungswurf ablegen, wenn sie den klebrigen Gegenstand benutzen will, damit dieser nicht an ihr festklebt. Klebrige Rüstung oder Kleidung erzeugt einen Situationsmalus von -10 auf Fertigkeitswürfe für Entfesselungskunst und Kampfmanöverwürfe für Ringkampf, um dem Träger im Ringkampf zu entkommen. Dieser Malus gilt auch für die KMV des Trägers gegen Ringkampf.


Referenz: ABR VI - Seite 182