Benommenmachender Schlag [Kampf]


Du weißt genau, wo du einen Gegner treffen musst, um ihn benommen zu machen.


Voraussetzungen: GE 13, WE 13; Verbesserter waffenloser Schlag; GAB +4.
Vorteil: Du musst den Einsatz dieses Talentes ankündigen, bevor du einen Angriffswurf ausführst (scheitert der Angriff, scheitert auch der Versuch). Benommenmachender Schlag zwingt einen durch deinen waffenlosen Schlag zu Schaden gekommenen Gegner, einen Zähigkeitswurf gegen SG 10 + deine ½ Charakterstufe + deinen Weisheitsmodifikator abzulegen (er erhält natürlich zudem normalen Schaden). Misslingt dem Ziel der Rettungswurf, erhält es für 1 Runde den Zustand Benommen bis direkt vor deinen nächsten Zug. Du kannst dieses Talent pro 4 Charakterstufen 1 Mal am Tag einsetzen, maximal aber 1 Mal pro Runde. Konstrukte, Pflanzen, Untote, körperlose Kreaturen und gegen Kritische Treffer immune Kreaturen sind gegen diese Fähigkeit immun.