Geist besänftigen
Geist besänftigen
Schule: Nekromantie; Grad: KLE 2, MED 1, SHA 2, SPI 2
Zeitaufwand: 1 Standard-Aktion
Komponenten: V, G
Reichweite: Nah (7,50 m + 1,50 m/2 Stufen)
Ziel: Eine körperlose untote Kreatur oder Spukerscheinung
Wirkungsdauer: 1 Minute oder 1 Runde/Stufe; siehe Text
Rettungswurf: WIL, keine Wirkung oder Keiner; siehe Text; Zauberresistenz: Ja
Dieser Zauber beruhigt aufgebrachte Spukerscheinungen und körperlose Untote (z.B. Geister) vorübergehend. Du erlangst keine Kontrolle über die betroffenen Kreaturen, der Zauber verzögert aber feindselige Handlungen der betroffenen Geister bis zum Ende seiner Wirkungsdauer. Derart betroffene Wesenheiten können keine gewalttätigen Handlungen oder zerstörerisches Dinge unternehmen (dies schließt auch das Auslösen der Fähigkeiten anhaltender Spukerscheinungen an), sie können sich aber verteidigen. Eine aggressive Aktion gegen einen besänftigten Geist oder eine Spukerscheinung oder das Zufügen von Schaden beendet diesen Effekt augenblicklich.
Spukerscheinungen erhalten keinen Rettungswurf gegen diesen Zauber, allerdings muss dem Zauberwirker ein Wurf auf die Zauberstufe gelingen, dessen SG wenigstens 10 + HG der Spukerscheinung ist, um die zornige Wesenheit vorübergehend zu besänftigen. Die Wirkungsdauer des Zaubers beim Besänftigen einer Spukerscheinung ist Konzentration (maximal 1 Runde/Stufe).