Geisterpulver

Aura Durchschnittliche Bannmagie; ZS 7
Ausrüstungsplatz Keiner; Preis 1.400 GM; Gewicht 1/2 Pfd.


BESCHREIBUNG


Wird diese Mischung aus Salz und Eisenstaub auf den Boden gesprenkelt, bildet sie eine unsichtbare, für Geister undurchdringliche Barriere. Geisterpulver wird in der Regel in Säckchen oder Röhren aufbewahrt. Mit einer einzelnen Anwendung kann eine 15 m lange Linie gezogen werden oder 10 Linien mit 1,5 m Länge. Körperliche Kreaturen können solche Linien überschreiten, während ätherische und körperlose Kreaturen wie durch eine Energiewand aufgehalten werden. Teleportationseffekte können eine Linie aus Geisterpulver ebenso überqueren wie eine körperlose Kreatur, die von einer körperlichen Kreatur Besitz ergriffen hat. Die erzeugte Barriere hat eine Höhe von 3 m; sie verhindert, dass körperlose Kreaturen sie umgehen, indem sie hinter der Linie aus dem Boden aufsteigen, und sollte sie bis zur Decke reichen, schützt sie ebenso gegen ein Eindringen von oben. Sollte Geisterpulver vor jedem Zugang eines Hauses (Kamine, Luftschächte usw. eingeschlossen) verstreut werden, hindert dies körperlose Kreaturen gänzlich daran, durch Wände, Böden oder Decken in das Gebäude einzudringen. Wird das Pulver weggefegt, löscht dies auch die Barriere aus. Körperlose und ätherische Kreaturen können aber das Pulver nicht stören oder darauf einwirken, außer sie verursachen genug Schaden, um die Barriere selbst zu zerstören. Eine Linie von bis zu 3 m Länge kann als Standard-Aktion gezogen werden und wirkt sodann 1 Stunde lang. Wird das Pulver sorgfältig ausgestreut (dies erfordert 1 Minute pro 1,50 m), währt der Effekt 8 Stunden.


ERSCHAFFUNG


Voraussetzungen Wundersamen Gegenstand herstellen, Schutzhülle gegen KörperlosesABR VI, Schutzkreis gegen Böses; Kosten 700 GM