Sendbote der Furcht


Du rufst eine derart machtvolle Furcht hervor, dass man sie kaum wieder abschütteln kann.


Voraussetzungen: Beredsamkeit, Klassenmerkmal Furchterweckendes Auftreten.
Vorteil: Wenn du eine Kreatur als Ziel deines Klassenmerkmals Furchterweckendes Auftreten oder Betäubendes Auftreten auswählst, wird diese sodann nicht für die nächsten 24 Stunden gegen die Effekte dieser Fähigkeiten immun, sondern erhält für diesen Zeitraum lediglich einen Bonus von +2 auf Rettungswürfe gegen diese Fähigkeiten. Dieser Bonus ist mit sich selbst kumulativ, solltest du diese Fähigkeiten innerhalb derselben 24 Stundenperiode gegen dieselbe Kreatur mehrfach einsetzen. Da diese Fähigkeiten die Kreatur auf deine Anwesenheit hinweisen, kannst du sie immer noch erst nach Ende dieses Kampfes wieder gegen die Kreatur einsetzen.
Normal: Eine Kreatur, die das Ziel von Furchterweckendes Auftreten oder Betäubendes Auftreten ist, wird im Anschluss für 24 Stunden gegen die Effekte dieser Fähigkeiten immun.