Waffenträger


Du gewinnst einen Waffenträger, der dich bei deinen Unternehmungen unterstützt.


Voraussetzungen: Charakterstufe 4, Geübt im Umgang mit allen Kriegswaffen
Vorteils: Dieses Talent ähnelt dem Talent Anführen mit folgenden Ausnahmen: Du erlangst nur einen Gefolgsmann der 1. Stufe (im Folgenden als der Waffenträger bezeichnet) und keine Anhänger über dieses Talent. Du berechnest deinen Anführenwert nach den üblichen Richtlininen, allerdings besteht zwischen dir und deinem Waffenträger stets ein Stufenunterschied von wenigstens 3 Stufen.
Ein Waffenträger kann Stufen als Kämpfer, RitterEXP oder SchützeABR II erhalten. Er kann nur einer Klasse angehören. Er kann Archetypen wählen, deren Voraussetzungen er erfüllt.
Du kannst ein Mal pro Runde als Bewegungsaktion, welche keine Gelegenheitsangriffe provoziert, einen von deinem Waffenträger mitgeführten Gegenstand an dich nehmen. Ferner kann dein Waffenträger von dir fallengelassene Gegenstände als Augenblickliche Aktion aufheben. Um diese Fähigkeiten nutzen zu können, müsst ihr zueinander angrenzend und imstande sein, euch zu bewegen und miteinander zu kommunizieren.
Sollte der Waffenträger genug EP ansammeln, um den Abstand zu dir auf 2 Erfahrungsstufen verkürzen zu können, erhält er die nächste Stufe erst, wenn auch du eine Stufe aufsteigst (so dass der Abstand von 3 Stufen gewahrt bleibt), bis dahin bleiben seine Erfahrungspunkte bei einem Wert von 1 EP vor dem Stufenanstieg eingefroren. Solltest du deinen Waffenträger aus deinen Diensten entlassen oder ihn anderweitig verlieren, so kannst du einen neuen rekrutieren. Mit der 7. Stufe kannst du dieses Talent gegen das Talent Anführen austauschen.