Todesgezeichnet: Irgendwann wurdest du von der Bef le ckung der Untoten berührt und erlangtest dabei einige ihrer Verteidigungsfähigkeiten. Du erhältst entweder einen Wesenszugbonus von +1 auf Zähigkeitswürfe oder einen Wesenszugbonus von +2 auf Rettungswürfe gegen geistesbeeinflussende Effekte (deine Wahl).


Referenz: ABR IV - Seite 64