Brandmarken


Du brandmarkst einen Gegner mit deiner Waffe des Verderbens und machst ihn so verletzlicher für die Angriffe deiner Verbündeten.


Voraussetzungen: Klassenmerkmal Verderben.
Vorteil: Wende mit einer Standard-Aktion 3 Runden deines Klassenmerkmals Verderben auf und führe einen Berührungsangriff im Nahkampf mit der Waffe aus, die du mit Verderben versehen hast. Solltest du treffen, nimmt dein Ziel keinen Schaden, ist aber bis zum Beginn deines nächsten Zuges gebrandmarkt. Solange dieses Brandmal besteht, werden die Waffen deiner Verbündeten behandelt, als besäßen sie die Eigenschaft Verderben, mit der du deine Waffe aufgeladen hast, wenn sie die gebrandmarkte Kreatur angreifen.


Referenz: ABR II - Seite 92