Duellentschlossenheit

Einmal pro Duell kann ein Charakter eine besondere Aktion nutzen, die als Duellentschlossenheit bezeichnet wird. Diese besondere Aktion erlaubt es ihm, trotz einer furchtbaren Verletzung oder eines eigentlich verkrüppelnden Zaubers weiterzukämpfen.


Wenn ein an einem Duell teilnehmender Charakter bei einem Willens- oder Zähigkeitswurf scheitert oder unter 0 Trefferpunkte reduziert wird, kann er mit einer Augenblicklichen Aktion Duellentschlossenheit nutzen. Sollte er bei einem Willens- oder Zähigkeitswurf gescheitert sein, kann er den Wurf mit demselben Bonus wiederholen; sollte dieser zweite Rettungswurf erfolgreich sein, wird die Wirkung des Zaubers oder Effektes, der die Ursache des Rettungswurfes war, bis zum Ende seines nächsten Zuges verzögert, selbst wenn die Wirkung sofort eintreten sollte. Sollte er unter 0 TP reduziert, aber nicht getötet werden, wird er nicht bewusstlos und auch nicht wankend und kann bis zum Ende seines nächsten Zuges normal handeln – zu diesem Zeitpunkt wird er dann abhängig von seinen dann gegenwärtigen Trefferpunkten bewusstlos oder wankend.


Sollte bis zum Ende des nächsten Zuges des Charakters der Zauber oder Effekt enden oder er über 0 TP geheilt werden, ist er erschöpft, erleidet ansonsten aber keine Nachteile oder schlechten Auswirkungen. Ein Charakter kann diese Fähigkeit nur einmal pro Duell einsetzen.