Fahrzeuggrundlagen

Es folgen die Grundregeln für den Einsatz von Fahrzeugen im Pathfinder-Rollenspiel. Diese enthalten einen Überblick über die Regeln, welche für alle Fahrzeuge Anwendung finden.


  • Fahrzeuglenker: Fahrzeuglenker steuern Fahrzeuge. Ein Fahrzeuglenker ist eine Kreatur mit einem Intelligenzwert von mindestens 3. Er in der Lage ist, ein Fahrzeug körperlich zu steuern und sich nicht nur innerhalb der Angriffsfläche des Fahrzeuges befindet, sondern es auch aktiv steuert.

  • Insassen: Alle Kreaturen, die ein Fahrzeug lenken, lediglich Fahrgäste sind, zur Besatzung gehören oder daran beteiligt sind, es voranzubringen (z.B. Ruderer) gelten als Insassen eines Fahrzeuges.

  • Frontseite: Im Gegensatz zu Charakteren besitzen Fahrzeuge eine Frontseite. Ein Fahrzeug bewegt sich am besten, wenn es sich in die Richtung bewegt, in welche seine Frontseite weist.

  • Beschleunigung/Bremsung: Fahrzeuge müssen beschleunigen, um ihre Höchstgeschwindigkeit zu erreichen. Der Fahrzeuglenker kann mit der korrekten Fahrzeuglenk-Aktion sowie einem erfolgreichen Wurf jede Runde die Bewegungsrate des Fahrzeuges erhöhen, bis die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges erreicht ist. Fahrzeuge müssen abbremsen, um langsamer zu werden, zudem sind sie nur schwer an einem genauen Punkt zum Stehen zu bringen.

  • Initiative: Ein Fahrzeug bewegt sich zum Beginn des Zuges seines Fahrzeuglenkers. Sollte ein Fahrzeug keinen Fahrzeuglenker haben, bewegt es sich während des Zuges der Kreatur, die es zuletzt gelenkt hat, oder zu einem vom SL festgelegten Zug.

  • Ein Fahrzeug kontrollieren: Sollte ein Fahrzeug über einen Fahrzeuglenker verfügen, so sollte dieser als erstes während seines Zuges festlegen, welche Fahrzeuglenk-Aktion er ausführen will und diese Aktion sodann ausführen. Sollte der Fahrzeuglenker keine Aktion ausführen oder eine andere Aktion ausführen, anstelle das Fahrzeug zu lenken, bzw. eine Aktion verzögern oder vorbereiten, führt das Fahrzeug die „unkontrollierte“ Aktion aus. Dasselbe gilt, wenn das Fahrzeug keinen Fahrzeuglenker hat. Ein Fahrzeuglenker kann pro Zug nur eine Aktion zum Kontrollieren seines Fahrzeuges aufwenden. Sobald er sich für eine Aktion entschieden hat oder eine Aktion ausführt, durch welche das Fahrzeug unkontrolliert wird, bewegt sich das Fahrzeug.

  • Fahrzeuglenkwurf: Wenn ein Fahrzeuglenker eine Fahrzeuglenk-Aktion ausführt, muss ihm ein Fahrzeuglenkwurf gelingen, um die Manövrierfähigkeit und Geschwindigkeit seines Fahrzeuges für diese Runde festzulegen. Die Antriebsart des Fahrzeuges bestimmt, welche Fertigkeit für den Fahrzeuglenkwurf benötigt wird. Ein Fahrzeuglenker kann anstelle eines Fahrzeuglenkwurfes stets einen Weisheitswurf ablegen. Der Grund-SG für alle Fahrzeuglenkwürfe beträgt entweder 5 oder 20. Verwende den niedrigeren SG, wenn sich der Fahrzeuglenker nicht im Kampf befindet, und den höheren, wenn er sich in einem Kampf befindet.

  • Im Kampf: Fahrzeuge und Kreaturen, die zum Ziehen, Schleppen oder als andere Antriebsart fungieren, sowie Besatzungsmitglieder bedrohen den Bereich um sich herum nicht. Allerdings bedrohen Fahrzeuglenker und Insassen, die nicht zur Besatzung gehören, den Bereich um sich herum. Fahrzeuge können Bereiche betreten, die von Gegenständen und Kreaturen besetzt sind, welche kleiner sind als sie selbst. Fahrzeuge verfügen über keinerlei Angriffe, sind aber in der Lage folgende Kampfmanöver auszuführen: Fahrzeugansturm, Fahrzeugüberrennen und Rammmanöver.