Drakonisches Gleiten

Du besitzt drakonische Verteidigungsfähigkeiten und Schwingen, die dir das Gleiten erlauben.


Voraussetzungen: Drakonischer Aspekt, Kobold.
Vorteil: Du erhältst einen Bonus von +2 gegen Schlaf- und Lähmungseffekte. Dir wachsen zwei Flügel, mit denen du dich fallenlassen kannst, um mit einer sicheren Geschwindigkeit zu gleiten. Du kannst Fertigkeitswürfe für Fliegen ablegen, um aus jeder beliebigen Höhe zu fallen, ohne Fallschaden zu nehmen, als würdest du Federfall einsetzen. Wenn du auf diese Weise fällst, kannst du einen weiteren Fertigkeitswurf für Fliegen gegen SG 15 ablegen, um dich pro gestürzte 6 m um 1,50 m waagerecht fortzubewegen.
Speziell: Solltest du über das Volksmerkmal Gleitschwingen verfügen, steigt deine Grundbewegungsrate auf 9 m an anstelle der oben genannten Fähigkeiten.


Referenz: ABR III - Seite 130