Wiedergeborener Mystiker (Mystiker)

Ein wiedergeborener Mystiker gewinnt sein Wissen und seine Macht aus den Erfahrungen seiner früheren Leben. Diese Erinnerungen führen ihn auf einen spirituellen Pfad, der zu seiner letzte Inkarnation führt. Ein wiedergeborener Mystiker besitzt die folgenden Klassenmerkmale:

Empfohlene Mysterien: Ahnen, Wissen, Zeit.

Mystikerfluch: Ein wiedergeborener Mystiker muss den Fluch Heimgesucht" oder Zungen" auf der 1. Stufe wählen.

Bonuszauber: Auf der 2. Stufe – Gesinnung sehenABRII, 4. Stufe – Gedanken wahrnehmen, 10. Stufe – Kontakt zu anderen Ebenen, 16. Stufe – Moment der Eingebung, 18. Stufe – Überwältigende Ehrfurcht ABR. Diese Zauber ersetzen die Mysteriumsbonuszauber auf diesen Stufen.

Offenbarungen: Ein wiedergeborener Mystiker muss zu den genannten Stufen die folgenden Offenbarungen auswählen.

Ortsbezogene Erinnerungen (ÜF): Im Zuge einer Schnellen Aktion kannst in deinen früheren Leben nach Erinnerungen oder Einsichten hinsichtlich deines gegenwärtigen Aufenthaltes suchen. Dies verleiht dir die Fähigkeiten Geruchssinn, Dämmersicht und einen Verständnisbonus von +2 auf Fertigkeitswürfe für Überlebenskunst und Wahrnehmung für 1 Minute. Du kannst diese Fähigkeit täglich entsprechend deines CH-Modifikators +3 oft benutzen. Du musst diese Offenbarung mit der 3. Stufe wählen.

Quälende Erinnerungen (ÜF): Du kannst auf die unerfüllten Wünsche und Ziele deiner früheren Leben zurückgreifen und die damit verbundene Frustration und Verzweiflung durch deine Augen auf ein Ziel projizieren. Dies ist ein Blickangriff gegen eine Kreatur. Dem Ziel muss ein Willenswurf gegen SG 10 + deine ½ Mystikerstufe + deinen CH-Modifikator gelingen, um nicht für 1 Runde den Zuständen Kränkelnd und Wankend zu unterliegen. Dies ist ein geistesbeeinflussender Zwang effekt. Du kannst diese Fähigkeit täglich entsprechend deines CH-Modifikators +3 oft benutzen. Du musst diese Offenbarung mit der 1., 3. oder 7. Stufe wählen.