Spukgrund: Dieser verfluchte Grund ist häufig die Stätte schrecklicher Verbrechen oder heftiger, blutiger Schlachten. Die enorme Angst derer, die hier ihr Leben verloren, hält an und sättigt das betroffene Gebiet. Diese Angst befällt lebende Wesen, die den Bereich betreten. Ein lebendes Wesen, das seine Runde in einem Spukgrund-Bereich beginnt, muss einen Willenswurf (SG 15) bestehen oder ist für 1W4 Runden erschüttert. Sollte das Wesen bereits erschüttert sein, so wird es für den gleichen Zeitraum verängstigt. Ebenso verfallen schon verängstigte Wesen für den gleichen Zeitraum in Panik. Gegen Angsteffekte immune Wesen sind gegen Spukgrund immun.